Ablauf
Der erste Schritt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns kurz Ihr Anliegen mit.
Dies sollte während der telefonischen Sprechzeiten erfolgen.
Frau Schneider wird Sie dann bei Ihrer Anmeldung nach wichtigen Daten zur weiteren Kontaktaufnahme fragen und Sie bitten, kurz den Grund Ihres Anrufes zu nennen.
Sie können Frau Schneider auch außerhalb der Sprechzeiten eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Rufnummer hinterlassen. Sie ruft Sie dann baldmöglichst zurück.
Die Vergabe eine Termins
erfolgt in der Regel nicht sofort, da eine Psychotherapie ein länger andauernder Prozess ist und verständlicherweise nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen.
Wie lange diese Wartezeit ist, können wir Ihnen bei der Anmeldung mitteilen.
Das Erstgespräch
Wir bemühen uns, Sie möglichst zeitnah zu einer ersten Sprechstunde einzuladen.
Die Sprechstunde (maximal drei Termine) ermöglicht eine erste, persönliche Kontaktaufnahme. Sie können uns dann Ihre Beschwerden und Probleme sowie Ihre Anliegen und Wünsche mitteilen.
Werden dann nach diesen Sprechstunden weitere Sitzungen verabredet, folgen erst einmal bis zu vier probatorische Sitzungen.
Diese dienen vor allem der Anamneseerhebung, Diagnostik und Besprechung des Therapieverlaufs. Wenn dabei eine vertrauensvolle Beziehung, eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie, entstanden ist und auch für Sie eine weitere Zusammenarbeit vorstellbar ist, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.
Dauer einer Sprechstunde
Eine Sprechstunde wie auch eine Therapiesitzung dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt.
Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Therapiedauer
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren Beschwerden und den erzielten Fortschritten.
Je nach Fortschritt der Therapie und Ihrer Befindlichkeit (Beschwerden) folgt dann auf eine Kurzzeittherapie (zweimal 12 Stunden) eine Langzeittherapie mit maximal 80 Stunden (Verhaltenstherapie) oder 100 Stunden (Tiefenpsychologisch fundierte Therapie).
Kosten & Abrechnung
Wir behandeln sowohl Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen sowie auch Privatpatienten.
Die Kosten entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden in der Regel von den Kassen übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich versicherten Patienten,
die in den letzten zwei Jahren keine Therapie in Anspruch genommen haben, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Regel gesichert, sofern eine entsprechende Indikationsstellung durch den Therapeuten/die Therapeutin gegeben ist.
Innerhalb dieser Zweijahresfrist wird von der Krankenkasse die Stellungnahme eines Gutachters angefordert.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.
Privatversicherung und Beihilfe
Bei privat versicherten Patienten
werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, vorab abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung stellt. Unsere Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für weitere Informationen bitten wir Sie, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.
Selbstzahler
Bei Selbstzahlern
In einigen wenigen Fällen ist eine Bezahlung der Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich oder von Hilfesuchenden gar nicht gewünscht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Manche sehen den Vorteil darin, dass keine psychischen Diagnosen bekannt gegeben werden. Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse erschwert.
Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.